[news 1/2016][Papierbahn] |
|
|
SBZ 218 Geklebte Papierbahn |
|
geprüft Schönherr 2015, angeboten bei Hettinger Auktionen, Ausruf 400 Euro |
|
Ergänzend zum Befund von Jörg Schonherr ist zu bemerken, dass der Klebestreifen aufgebracht wurde, bevor der Druck erfolgte. Die Zähnung erfolgt nach dem Druck |
|
|
|
|
|
|
|
|
Beispiel 2: Hier wurden die Papierbahnen einfach überlappen wieder zusammen geklebt. Eine Stabilisierung mit einem zusätzlichen Papierstreifen erfolgte nicht. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Beispiel 4: Bodo Ströh schrieb: „Wahrscheinlich stammt diese Einheit von einer zusammengeklebten Papierbahn, bei denen man die unteren Markeneinheiten unwissentlich abgelöst hat“. Ich halte die Erklärung für wenig plausibel. Wenn Marken zusammengeklebt haben, warum löst man dann eine Hälfte vor der Entwertung ab? Ich würde die Erscheinung mit einem Fremdkörper (Abdeckung des Markenteiles während des Druckes) erklären. |
|
|
|
|
|
Beispiel 5: Der Bogen ist offenbar zerfallen, nachdem die Zähnung ausgeführt wurde. Danach wurde erneut perforiert und der aufgeklebte Streifen ist waagerecht und senkrecht sauber gezähnt. Eigentlich müssten die Marken rechts bzw. links außen doppelt gezähnt sein. Sind sie aber nicht! suspekt |
|
|
Beispiel 6: wie 4, aber hier wäre die Erklärung plausibel |
|
|
|
|
Beispiel 7: wie 2 |
|
|
Beispiel 8: wie 2 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|