[Zähnungsvarianten und -abarten] [Blindzähnung]


Blindzähnung

fälschlicherweise geprüft als 324 Ul va (Paul 2013)


Kommentar 9.2.2017 : Aus meiner Sicht entspricht die Zähnung links weder dem Kürzel Ul (sprich: links ungezähnt) noch halte ich eine Blindzähnung für prüfbar, wenn die Stanzlöcher von vorn und hinten vollständig sichtbar und geprägt sind. Sicher ein kontroverses Thema, das ich bei der nächsten Tagung der Köpfe-Gruppe ansprechen werde.

Die Prüfung des Paul widerspricht den philatelistischen Begriffsbestimmungen des BPP: Versehentlich nicht gezähnte, nicht durchstochene bzw. ungestanzte Marken werden als ungezähnt, undurchstochen bzw. undurchstanzt bezeichnet und als Abarten katalogisiert. Sie müssen so breite Ränder aufweisen, dass eine Verwechslung mit der gezähnten, durchstochenen bzw. durchstanzten Ausgabe ausgeschlossen ist. Bei teilgezähnten oder teilweise undurchstochenen Postwertzeichen sollte der volle Bogenrand bzw. die vollständige Nachbarmarke vorhanden sein.

Die Aufnahme in den Michel-Katalog als 324 Ul ist, falls aufgrund dieser Marke erfolgt, zu widerrufen.




Zuschlag 270 C2014 Felzmann 149. Auktion